PKW-Unfall: Anspruch bis zu 30% über Wiederbeschaffungswert

Soweit einem Autobesitzer bei einem Unfall keinerlei Verschulden trifft, hat er Anspruch auf Erstattung von bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert. 

Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Allerdings soll dieser Grundsatz nach den karlsruher Richtern nur dann gelten, wenn das Auto in den alten Zustand versetzt wird und der Halter das Fahrzeug mindestens sechs Monate nach dem Unfall weiter nutzt. 

Verkauft er hingegen das reparierte Auto vor Ablauf der sechs Monate, hat er lediglich ein Anrecht auf den niedrigeren Aufwand, also diejenigen Kosten, die  tatsächlich für eine Widerbeschaffung anfallen würde. 

In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer gegen den Unfallverursacher geklagt. Der Autofahrer hatte das Auto in einer Fachwerkstatt zu einem Preis über dem Wiederbeschaffungswert reparieren lassen, es aber dann nach kurzer Zeit verkauft. Dennoch verlangte er klageweise die vollen Reparaturkosten zurück, was der Unfallgegner wiederum verweigerte. 

Der BGH wies die Klage des Autofahrers zurück, weil dieser das Auto nach der Reperatur keine sechs Monate behalten hat. Erst nach Ablauf der sechs Monate signalisiere der Halter ein "Integritätsinteresse", das Bedingung für die Zahlung der höheren Reparaturkosten sei.